Amtseinführung unserer neuen Schulleiterin Frau Amrhein
Am 18.10.2018 wurde unsere neue Schulleiterin feierlich in Ihr Amt eingeführt. Zahlreiche Ehrengäste, das Lehrerkollegium sowie die Klassensprecherinnnen und Klassensprecher unserer 38 Klassen waren zu dieser Feierstunde geladen. Nach den Ansprachen der Leitenden Schulamtsdirektorin, Frau Ursula Jordan, und dem Bürgermeister der Stadt Wertheim, Herrn Wolfgang Stein, folgten Grußworte von Simone Schott (Geschäftsführende Schulleiterin der Wertheimer Schulen), OStD Manfred Breuer (BSZ Wertheim), Alexander Kirchhoff (Elternbeirat), Tanja Bannwarth (Kollegium CRW), und Dr. Dieter Fauth (Konrektor CRW). Frau Amrhein bedankte sich im Rahmen Ihrer Ansprache für die liebevoll und humorvoll gestaltete Feier. Im Anschluss waren alle Gäste zu Sektempfang und Imbiss geladen.
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Schulleitung
Die Comenius Realschule Wertheim wird seit September 2018 von Frau Realschulrektorin Katrin Amrhein geleitet.
Konrektoren sind Herr Dieter Fauth und Frau Verena Tenzer.
Dem Schulleitungsteam gehören weiterhin folgende gewählte Lehrkräfte an:
Frau Hildegard Freundt-Fehrenbacher
Herr Matthias Mertens
Herr Daniel Schäfer
Das Schulleitungsteam konferiert regelmäßig.
Aufgaben Schulleiter
Die Aufgaben des Schulleiters sind in §41 des Schulgesetzes festgelegt:
(1) Der Schulleiter ist Vorsitzender der Gesamtlehrerkonferenz. Er leitet und verwaltet die Schule und ist, unterstützt von der Gesamtlehrerkonferenz, verantwortlich für die Besorgung aller Angelegenheiten der Schule und für eine geordnete und sachgemäße Schularbeit, soweit nicht auf Grund dieses Gesetzes etwas anderes bestimmt ist. Insbesondere obliegen ihm die Aufnahme und die Entlassung der Schüler, die Sorge für die Erfüllung der Schulpflicht, die Verteilung der Lehraufträge sowie die Aufstellung der Stunden- und Aufsichtspläne, die Anordnung von Vertretungen, die Vertretung der Schule nach außen und die Pflege ihrer Beziehungen zu Elternhaus, Kirchen, Berufsausbildungsstätte, Einrichtungen der Jugendhilfe und Öffentlichkeit, die Aufsicht über die Schulanlage und das Schulgebäude, die Ausübung des Hausrechts und die Verwaltung und Pflege der der Schule überlassenen Gegenstände, dabei sind die Anordnungen des Schulträgers, die nicht in den inneren Schulbetrieb eingreifen dürfen, für den Schulleiter verbindlich.
(2) Der Schulleiter ist in Erfüllung seiner Aufgaben weisungsberechtigt gegenüber den Lehrern seiner Schule. Er ist verantwortlich für die Einhaltung der Bildungs- und Lehrpläne und der für die Notengebung allgemein geltenden Grundsätze sowie ermächtigt, Unterrichtsbesuche vorzunehmen und dienstliche Beurteilungen über die Lehrer der Schule für die Schulaufsichtsbehörde abzugeben.
(3) Für den Schulträger führt der Schulleiter die unmittelbare Aufsicht über die an der Schule tätigen, nicht im Dienst des Landes stehenden Bediensteten; er hat ihnen gegenüber die aus der Verantwortung für einen geordneten Schulbetrieb sich ergebende Weisungsbefugnis.
(4) Nähere Vorschriften erlässt das Kultusministerium durch Dienstordnung für die Schulleitung.
Aufgaben Stellvertretender Schulleiter
Die Aufgaben des stellvertretenden Schulleiters sind in §42 des Schulgesetzes festgelegt:
(1) Der Stellvertretende Schulleiter ist der ständige und allgemeine Vertreter des Schulleiters. Falls ein Stellvertretender Schulleiter nicht vorhanden oder ebenfalls verhindert ist, wird der Schulleiter vom dienstältesten Lehrer der Schule vertreten. Die Schulaufsichtsbehörde kann an Stelle des dienstältesten Lehrers einen anderen Vertreter bestimmen.
(2) Der Stellvertretende Schulleiter und die Funktionsträger zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben an Gymnasien und beruflichen Schulen sowie gegebenenfalls die von der Schulaufsichtsbehörde bestellten Lehrer aller Schularten mit vergleichbaren Funktionen unterstützen den Schulleiter bei der Erfüllung seiner Aufgaben. Das Nähere regelt das Kultusministerium durch Dienstordnung.
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Fachkonferenz
Aufgaben
Die Aufgaben der Fachkonferenz sind in § 5 der Konferenzordnung Baden-Württembergs festgelegt:
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Klassenkonferenz
Aufgaben
Die Aufgaben der Klassenkonferenz sind in § 4 der Konferenzordnung Baden-Württembergs festgelegt:
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Schulkonferenz
Aktuelle Mitglieder des Kollegiums (2017/2018)
1. Voit, Denise
2. Tenzer, Verena
3. Kramer, Mirjam
1. Stellvertreter Linhart, Christine
2. Stellvertreter Mertens, Matthias
3. Stellvertreter Amrhein, Katrin/Braunbeck, Bernadett
Aufgaben
Die Aufgaben der Schulkonferenz sind in §47 des Schulgesetzes Baden-Württemberg festgelegt. Absatz (9) gibt Auskunft über die Zusammensetzung der Schulkonferenz.
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Unterkategorien
Schulleitung Beitragsanzahl: 2
Kollegium Beitragsanzahl: 1
Das Kollegium der CRW